Freiwillige Feuerwehr Jengen e.V.

Schöttenauer Weg 5
86860 Jengen
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www.Feuerwehr-Jengen.de

 

Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Jengen e.V. hat nachfolgende

 

Datenschutz-Richtlinie

 

beschlossen:

 

Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Florian Mayr, erreichbar telefonisch unter 0160 99898720 sowie per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

2. Der Verein muss keinen gesonderten Datenschutzbeauftragten benennen, da weniger als 10 Perso-nen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Die Personen bzw. Positionen sind im „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Jengen e.V. aufgeführt.

 

3. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsver-hältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflich-ten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbe-sondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsda-tum, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft, sowie zusätzliche Informationen wie Beitragsbefreiungen oder Ehrentitel. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst.

 

4. Der Verein kann Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von Vereinsveranstaltungen wie Mitglieder-versammlungen, Ehrungen, Vereinsausflüge, Umzüge und Veranstaltungen, Schulungen und Ein-satzübungen sowie Einsätze anfertigen. Weiter können diese Aufnahmen zum Zweck der Öffent-lichkeitsarbeit und zur Erstellung einer Vereinschronik herangezogen werden. Dies gilt auch für Be-sucher der genannten Veranstaltungen, unabhängig ob es sich bei den abgebildeten Personen um Vereinsmitglieder handelt. Diese Aufnahmen können in Tageszeitungen, Broschüren, Chroniken oder auf der Vereinshomepage wie auch in anderen Medien wie z.B. in Sozialen-Medien veröffentlicht werden.

 

5. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtli-chen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffe-nen Mitglieds. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Foto- und Filmaufnahmen zur Erstellung einer Verein-schronik ist das Medienprivileg nach Art. 1 und 38 BayDSG.

 

6. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 3 und 4 genannten Aufgaben brauchen. Diese Stellen sind im „Verzeichnis von Verarbei-tungstätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Jengen e.V.“ angegeben.

 

7. Außerhalb des Vereins werden die Daten weitergegeben:

• Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Ausbildungstand von aktiven Feuerwehrdienst-leistenden an die Kreisfeuerwehrinspektion Ostallgäu bzw. Bezirksfeuerwehrverband Schwaben, zu dem Zweck von Ausbildungen, Anmeldungen für Ausbildungen

• Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum von zu Ehrenden Feuerwehrdienstleistenden an das Innenministerium Bayern

• Name und Bankverbindung an die VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG, zu dem Zweck des SEPA-Bankeinzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge.

Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Internet veröffentlichte Daten wie Fotos von beliebigen Personen abgerufen und weiterverwendet werden.

 

8. Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2und 3 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig nach Erfüllung der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, es sei denn die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der ge-setzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.

 

9. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

 

10. Nach Art. 21 DS-GVO hat jede betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer beson-deren Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sich betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, soweit deren Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSG-VO) oder auf der Grundlage einer Interessensabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSG-VO) erfolgt ist.

Der Verein wird dann diese personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 

11. Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.

 

12. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden kann.

 

13. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.