Ausbildung - Atemschutzgeräteträger

Für besondere Einsatzlagen bei denen Feuerwehrleute durch Sauerstoffmangel oder Atemgifte gefährtet werder können, kommen ausgebildete Atemschutzgeräteträger zum Einsatz. Voraussetzungen für diese Ausbildung ist nicht nur die feuerwehrtechnische Grundausbildung (Truppmann 1+2), sondern zudem auch eine mediziniesche Tauglichkeitsbescheinigung (G26).

Ist die Ausbildung einmal absolviert, ist das nicht das Ende!
Die Einsatzbereitschaft als Atemschutzgeräteträger muss regelmäßig bestätigt werden. Alle drei Jahre muss die medizinische Untersuchung (Belastungs-EKG, Hörtest, Sehtest,...) neu gemacht werden. Einmal jährlich muss eine Atemschutz-Unterweisung und auch Einsatzübung absolviert werden. Hinzu kommt, dass ebenfall einmal im Jahr eine spezielle Atemschutz-Teststrecke bewältigt werden.

Diese Ausbildung ist aufgrund der erhöhten physischen und auch psychischen Belastung nicht generell für jeden Feuerwehrmann geeignet.